Hier finden Sie die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Alle dort aufgeführten Maßnahmen gelten natürlich auch für die Veranstaltungs- und Gastronomiebetriebe im Kulturort Depot.
Mit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung vom 3. April 2022 gelten auch im Kulturort Depot für Veranstaltungsbesuche keine Zugangsbeschränkungen (Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung) mehr.
Anlässlich der Ankündigung der Stadt Dortmund, die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden nicht aufrechtzuerhalten, gilt ab Mai auch keine ausrückliche Maskenpflicht mehr.
Aktuelle Regelungen für die Teilnahme an Veranstaltungen
- Bitte denken Sie – auch in Warteschlangen - an die Einhaltung von Abstand.
- Für die Handdesinfektion stehen entsprechende Spender im Haus bereit.
- Sollten Sie sich krank fühlen und Fieber haben, bitten wir Sie zum Schutz aller, von einem Besuch abzusehen.
- Führungen (auch in der Gruppe) durch den Ausstellungsbetrieb sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite unter der entsprechenden Veranstaltung.
- Anweisungen der Mitarbeiter*innen des Depots ist Folge zu leisten.
- Die Verordnungen unterliegen einer relativ starken Dynamik, deren Kommunikation wir nicht immer aktuell nachkommen können. Bitte informieren Sie sich daher tagesaktuell für die entsprechende Veranstaltung!
Die aktuellen Schutzmaßnahmen des sweetSixteen-Kinos finden Sie hier.